Aus der Satzung: Der Vorstand leitet im Sinne der in dieser Satzung festgelegten Ziele die Vereinsarbeit unter Beachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und führt im Rahmen des Jahreshaushalts die Geschäfte. Der Vorstand besteht aus: Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und schlägt der Mitgliederversammlung den Ausschluss eines Mitglieds vor. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so wählt die Mitgliederversammlung einen Nachfolger bis zur turnusmäßigen Neuwahl des Postens. Der Vorstand kann bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung einen Nachfolger berufen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26BGB durch die/den Vorsitzenden sowie die/den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand kann geeignete Personen zu seiner Unterstützung und Beratung heranziehen. |
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